Heinz Bichert-Lang

Rechtsanwalt

Tätigkeitsschwerpunkte:
Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht

Ausbildung:
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Fremdsprachen:
englisch

Das Studium der Rechtswissenschaften durchlief Heinz Bichert-Lang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Schon während des Studiums legte er seinen Schwerpunkt bewusst auf das Insolvenzrecht. Neben dem Studium erwarb er wertvolle Kenntnisse der Abläufe und Prozesse in einem international tätigen Konzern. Zusätzlich dazu arbeitete er während des Studiums bei einer überregional agierenden Kanzlei in der Praxisgruppe ‚Mergers & Acquisitions‘, wo er bereits tiefe Einblicke in den Ablauf von Gesellschafts- und Immobilienrechtlichen Transaktionen erhalten konnte.

Im Anschluss an das Studium absolvierte Heinz Bichert-Lang sein Rechtsreferendariat am Landgericht Nürnberg-Fürth. Während des Referendariats setzte er die im Rahmen seiner universitären Ausbildung gewählten Schwerpunkte fort und verdichtete diese zu einem klaren unternehmens-, sanierungs- und transaktionsbezogenen Profil. Seine transaktionsbezogene Ausbildung vertiefte er in der Anwaltsstation bei einer international tätigen Wirtschaftskanzlei, wo er schwerpunktmäßig in der Praxisgruppe ‚Mergers & Acquisitions‘ arbeitete, aber auch viele Aufgaben im  Bereich des ‚kollektiven Arbeitsrechts‘ übernahm. Darüber hinaus konnte er bereits im Rahmen seiner Wahlstation bei POHLMANN HOFMANN einen tiefen und fundierten Einblick in die Tätigkeit in einer Insolvenzverwalterkanzlei gewinnen.

Im Juli 2025 konnten wir Heinz Bichert-Lang als verfahrensleitenden Rechtsanwalt für die uns anvertrauten Insolvenzverwaltungen gewinnen. In dieser Rolle bearbeitet er Verfahren Hand in Hand mit dem bestellten Insolvenzverwalter, erstellt Berichte und Stellungnahmen und übernimmt die Erstkommunikation mit den Verfahrensbeteiligten.

Insgesamt vereint Heinz Bichert-Lang eine klare fachliche Ausrichtung mit dem Schwerpunkt im Insolvenzrecht, die er durch seine Kenntnisse im Bereich des Unternehmens- und Arbeitsrechts ergänzen kann.