RESTRUKTU­RIERUNG

Wir beherrschen die ganze Klaviatur:
präventive Stabilisierung und Restrukturierung

Mit dem Gesetz zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (‚StaRUG‘) hat der Gesetzgeber einen präventiven Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen geschaffen, um Unternehmen noch vor Eintritt der Insolvenz die Bewältigung von Krisen zu ermöglichen und so Insolvenzverfahren frühzeitig und nachhaltig zu vermeiden. Das Gesetz stellt einen umfangreichen Baukasten mit neuen Werkzeugen zur schnellen und gezielten Sanierung zur Verfügung. Wesentliches Instrument ist dabei der Restrukturierungsplan, der etwa erhebliche Einschnitte in die Rechte von Gläubigern oder von Gesellschaftern ermöglicht, um hierdurch die nachhaltige Beseitigung einer bilanziellen Überschuldung zu erreichen. Ergänzt wird der Restrukturierungsplan im Bedarfsfalle durch gerichtliche Anordnungen, z.B. eine Stabilisierungsanordnung, durch die drohenden Zwangsvollstreckungen unterbunden oder die Einziehung und Verwertung von Sicherungsrechten einzelner Gläubiger proaktiv vermieden werden können, um das Auseinanderfallen der Unternehmenssubstanz zu verhindern.

Wir bei POHLMANN HOFMANN befassen uns bereits seit Jahren mit der Restrukturierung von Unternehmen in der Krise. Als eine von wenigen Kanzleien haben wir bereits konkrete Erfahrung in der Begleitung von Restrukturierungsfällen nach dem StaRUG und konnten bereits erfolgreich an der Umsetzung von Restrukturierungsplänen in bedeutenden Fällen mitwirken. Unsere Anwälte haben das Gesetzgebungsverfahren zum neuen StaRUG aktiv und intensiv begleitet. Diese Erfahrung, wie auch unsere umfangreiche Expertise im Bereich von Insolvenzplänen und im Umgang mit unterschiedlichen Gläubigergruppen setzen wir in der Restrukturierung ein, um die angestrebte Sanierung zu erreichen und im Interesse aller Beteiligter bestmögliche Lösungen zu erarbeiten und Verhandlungserfolge zu erzielen.