EIGENVERwaltung
Mit uns gelingen die entscheidenden Schritte:
EIGENVERWALTUNG UND SCHUTZSCHIRMVERFAHREN
Das – in den letzten Jahren maßgeblich modernisierte – deutsche Sanierungs- und Insolvenzrecht bietet mit der ‚Eigenverwaltung‘ und dem ‚Schutzschirmverfahren‘ attraktive Handlungsmöglichkeiten, um Unternehmenskrisen zu bewältigen. Die Insolvenz in Eigenverwaltung oder das Schutzschirmverfahren bieten der Unternehmensführung die Möglichkeit, operativ das Ruder in der Hand zu behalten, da in diesen Verfahren kein Insolvenzverwalter eingesetzt wird. Mit Unterstützung kompetenter Berater, die die Unternehmensführung durch die Eigenverwaltung oder unter dem Schutzschirm begleiten, kann das Verfahren unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters oftmals binnen weniger Monate abgeschlossen werden. In der Umsetzung gelingt dies in der Regel im Wege eines Insolvenzplans oder durch einen Asset deal.
Wir stehen mit umfassendem Knowhow und großem Engagement deutschlandweit für die Begleitung von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren zur Verfügung. Hierbei verfügen wir über eine u.a. durch namhafte Veröffentlichungen ausgewiesene Expertise. Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren leben von einer konstruktiven, transparenten und hochprofessionellen Zusammenarbeit zwischen dem in der Krise befindlichen Unternehmen, seinen Beratern und dem Sachwalter. Dabei fühlen wir uns dem Gläubigerinteresse besonders verpflichtet, behalten zugleich die Interessen des Unternehmens stets im Blick.