

Tätigkeitsschwerpunkte:
Insolvenzverwaltung, Kriminalinsolvenzen, Nachlassinsolvenzen, Wirtschaftsstrafrecht
Ausbildung:
Universität Bayreuth, Ludwig-Maximilians-Universität München
Fremdsprachen:
Englisch
Dr. Björn Hellfeld absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bayreuth und München, wo er ein solides juristisches Fundament für seine spätere Karriere legte. Mit bemerkenswertem Engagement und Zielstrebigkeit erweiterte er parallel sein Qualifikationsprofil durch die anspruchsvolle Zusatzausbildung zum Wirtschaftsjuristen der Universität Bayreuth. Dabei setzte er seine Schwerpunkte gezielt auf den Bereich „Wettbewerb und Absatzwirtschaft“ – eine Spezialisierung, die ihm ein tiefgreifendes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und unternehmerische Prozesse vermittelte, das in seiner späteren Tätigkeit als Insolvenzverwalter von unschätzbarem Wert sein sollte.
Seine akademische Laufbahn absolvierte Dr. Hellfeld mit einer Promotion an der Universität Regensburg bei dem renommierten Strafrechtler Prof. Dr. v. Heintschel-Heinegg zum Doktor der Rechte. Diese wissenschaftliche Leistung unterstreicht seine intellektuelle Brillanz und auch seine Fähigkeit zu tiefgreifender juristischer Analyse und systematischem Denken – Qualitäten, die für die komplexen Herausforderungen der Insolvenzverwaltung unerlässlich sind.
Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt sammelte Dr. Hellfeld zunächst wertvolle Berufserfahrung im anspruchsvollen Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, bevor er im Jahr 2009 zu POHLMANN HOFMANN in die Insolvenzverwaltung wechselte. Diese frühe Spezialisierung im Wirtschaftsstrafrecht verlieh ihm ein besonderes Gespür für die strafrechtlichen Implikationen wirtschaftlicher Krisen und die forensischen Aspekte der Insolvenzverwaltung – eine Expertise, die sich später als besonders wertvoll erweisen sollte.
Seit dem Jahr 2013 wird Dr. Björn Hellfeld aufgrund seiner herausragenden fachlichen Kompetenz und seiner analytischen Präzision von den Insolvenzgerichten München, Rosenheim und Traunstein regelmäßig in anspruchsvollen Unternehmensinsolvenzverfahren als Insolvenzverwalter und Gutachter bestellt. Das in ihn gesetzte Vertrauen der Gerichte spiegelt sich in der Zahl von rund 600 Verfahren wider, die ihm seither übertragen wurden – ein deutlicher Beleg für seine Reputation und seine Expertise in diesem komplexen Rechtsgebiet.
Einen besonderen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet – neben der erfolgreichen Durchführung von Restrukturierungsverfahren – die Bearbeitung von Kriminalinsolvenzen. In diesem anspruchsvollen Spezialgebiet kann Dr. Hellfeld seine einzigartige Kombination aus insolvenzrechtlichem Know-how und strafrechtlicher Expertise optimal einsetzen, um komplexe Betrugsstrukturen aufzudecken und die Interessen der Gläubiger konsequent zu wahren.
In Anerkennung seiner Fachkenntnisse und seiner umfassenden praktischen Erfahrung wurde ihm im Jahr 2014 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht“ zu führen.
Neben seiner Tätigkeit als Insolvenzverwalter engagiert sich Dr. Björn Hellfeld auch in der Wissensvermittlung und im fachlichen Diskurs: Unter anderem als Dozent des Fortbildungsinstituts der Bayerischen Polizei gibt er sein Expertenwissen an Ermittlungsbeamte weiter und trägt so zur effektiven Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität bei. Zudem hat er bereits mehrfach im Insolvenzrecht publiziert und leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung dieses dynamischen Rechtsgebiets.
Eine besondere Anerkennung seiner juristischen Kompetenz und seiner berufsethischen Integrität erfolgte im Jahr 2015, als Dr. Hellfeld vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz zum Anwaltsrichter am Anwaltsgericht München ernannt wurde. In dieser verantwortungsvollen Position trägt er zur Wahrung der hohen ethischen und fachlichen Standards des Anwaltsberufs bei – ein Ehrenamt, das sein Ansehen in der juristischen Fachwelt und sein Engagement für die Rechtspflege eindrucksvoll unterstreicht.