Tätigkeitsschwerpunkte:
Insolvenzverwaltung, Kriminalinsolvenzen, Nachlassinsolvenzen, Wirtschaftsstrafrecht
Ausbildung:
Universität Bayreuth, Ludwig-Maximilians-Universität München
Fremdsprachen:
Englisch
Dr. Björn Hellfeld absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bayreuth und München. Seine akademische Laufbahn absolvierte Dr. Hellfeld mit einer Promotion an der Universität Regensburg bei dem renommierten Strafrechtler Prof. Dr. v. Heintschel-Heinegg zum Doktor der Rechte.
Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt sammelte Dr. Hellfeld zunächst Berufserfahrung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, bevor er im Jahr 2009 zu POHLMANN HOFMANN in die Insolvenzverwaltung wechselte. Diese frühe Spezialisierung im Wirtschaftsstrafrecht verlieh ihm ein besonderes Gespür für die strafrechtlichen Implikationen wirtschaftlicher Krisen und die forensischen Aspekte der Insolvenzverwaltung.
Seit dem Jahr 2013 wird Dr. Björn Hellfeld von den Insolvenzgerichten München, Rosenheim und Traunstein regelmäßig in Unternehmensinsolvenzverfahren als Insolvenzverwalter und Gutachter bestellt. Das in ihn gesetzte Vertrauen der Gerichte spiegelt sich in der Zahl von über 600 Verfahren wider, die ihm seither übertragen wurden.
Einen besonderen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet – neben der Durchführung von Sanierungsverfahren – die Bearbeitung von Kriminalinsolvenzen. In diesem Spezialgebiet kann Dr. Hellfeld seine einzigartige Kombination aus insolvenzrechtlichem Know-how und strafrechtlicher Expertise einsetzen, um komplexe Betrugsstrukturen aufzudecken und die Interessen der Gläubiger konsequent zu wahren.
In Anerkennung seiner Fachkenntnisse und seiner umfassenden praktischen Erfahrung wurde ihm im Jahr 2014 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht“ zu führen.
Neben seiner Tätigkeit als Insolvenzverwalter engagiert sich Dr. Björn Hellfeld auch in der Wissensvermittlung und im fachlichen Diskurs: Er ist unter anderem als Dozent beim Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei im Bereich Wirtschaftskriminalität tätig. Zudem hat er bereits mehrfach im Insolvenzrecht publiziert.
Im Jahr 2015 wurde Dr. Hellfeld vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz zum Anwaltsrichter am Anwaltsgericht München ernannt. In dieser verantwortungsvollen Position trägt er zur Wahrung der hohen ethischen und fachlichen Standards des Anwaltsberufs bei.

