Verjährung ist im Zivilrecht der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. So verjähren z.B. Zahlungsansprüche aus Kaufvertrag in der Regel nach drei Jahren. Ist ein Anspruch im Zeitpunkt der Forderungsanmeldung bereits verjährt, muss der Insolvenzverwalter die Forderung bestreiten.
