Ein Sozialplan ist im Regelfall eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge von geplanten Betriebsänderungen, also z.B. Kündigungen, entstehen. Im Insolvenzverfahren schließt der Insolvenzverwalter den Sozialplan mit dem Betriebsrat. Hierzu gibt es spezielle insolvenzrechtliche Sondervorschriften (§ 123 InsO).