Schuldnerbegünstigung ist ein im Strafgesetzbuch unter § 283d geregelter Straftatbestand. Demnach wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer in Kenntnis der einem anderen drohenden Zahlungsunfähigkeit oder nach Zahlungseinstellung, in einem Insolvenz(antrags)verfahren Bestandteile der (künftigen) Insolvenzmasse mit Einwilligung des >Schuldners oder zu dessen Gunsten beiseiteschafft oder verheimlicht oder in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht.