Der Schuldner bzw. Insolvenzschuldner ist das Vollstreckungssubjekt im Insolvenzverfahren. Gegen ihn richtet sich das Verfahren, weil er (ggf. drohend) insolvent ist. Schuldner können insbesondere Unternehmen in allen denkbaren Rechtsformen (z.B. GmbH, Aktiengesellschaft) sein und sog. natürliche Personen, also Mitmenschen.
