Am Ende des Insolvenzverfahrens steht die Schlussverteilung, die neben der Ordnungsfunktion (siehe Insolvenzverfahren) das eigentliche Ziel des Insolvenzverfahrens ist. Im Rahmen der Schlussverteilung wird auf die zur >Insolvenztabelle festgestellten Forderungen die Insolvenzquote ausgeschüttet, d.h. die Gläubiger erhalten quotal Befriedigung auf ihre Forderungen.
