Der Insolvenzverwalter wird ab einem bestimmten Verfahrensfortgang versuchen, die Quotenaussichten zu beurteilen, also die Höhe der auf die angemeldeten Insolvenzforderungen bei der Schlussverteilung entfallenden Insolvenzquote. In der Regel ist das mit einer zumindest gewissen Belastbarkeit nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach Verfahrenseröffnung möglich.
