Ein Massekredit oder Massedarlehen ist der im Insolvenzverfahren durch den Insolvenzverwalter bei „Massegläubigern“ (Kreditinstituten, staatlichen Förderinstituten, Lieferanten oder Kunden) aufgenommener Kredit, in der Regel zum Zwecke der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs durch Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit. Es handelt sich um eine Sonderform von Masseverbindlichkeiten.