Ein Kreditor hat Waren oder Dienstleistungen geliefert bzw. erbracht. Er hat Anspruch gegen seinen Kunden auf Bezahlung seiner Rechnung. Das Gegenteil von Kreditor (Gläubiger) ist der Debitor (Schuldner).
Ein Kreditor hat Waren oder Dienstleistungen geliefert bzw. erbracht. Er hat Anspruch gegen seinen Kunden auf Bezahlung seiner Rechnung. Das Gegenteil von Kreditor (Gläubiger) ist der Debitor (Schuldner).