Von Konzerninsolvenz spricht man, wenn mehrere oder alle Unternehmen innerhalb eines Konzerns insolvent sind. Nach aktuelle Gesetzeslage gibt es in Deutschland kein besonderes Konzerninsolvenzrecht, d.h. jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns wird autark von je einem – i.d.R. gesonderten – Insolvenzverwalter verwaltet bzw. abgewickelt und zwar nur mit Blick auf die Gläubiger des einzelnen insolventen Konzernunternehmens.
