Eine Kontosperre ist eine Sicherungsmaßnahmen durch das Insolvenzgericht nach § 21 Abs. 1 InsO. Durch sie wird dem Schuldner verboten, über etwaige Kontoguthaben auf bestimmten Konten zu verfügen oder sonst Verfügungen über das Konto vorzunehmen. Gleichzeitig wird dem betreffenden Geldinstitut verboten, etwaige Verfügungen auszuführen.