Das Insolvenzverfahren ist ein Gesamtvollstreckungsverfahren, d. h. mit der Eröffnung endet die Möglichkeit für die Gläubiger, ihre Forderungen im Wege der Einzelzwangsvollstreckung gegenüber dem Schuldner durchsetzen zu können. Vorrangiges Ziel ist es, durch Verwertung des Schuldnervermögens eine bestmögliche Befriedigung der Gläubiger durch Zahlung einer möglichst hohen Insolvenzquote herbeizuführen. Das Insolvenzverfahren hat aber auch Ordnungsfunkton. Es wird daher auch dann durchgeführt, wenn eine Gläubigerbefriedigung von vorneherein ausgeschlossen ist.
