Die Insolvenzreife ist der Zeitpunkt, ab dem der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) und/oder bei einer juristischen Person (z.B. einer GmbH, AG) bzw. einer „Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit“ (z.B. Kommanditgesellschaft), bei der kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist der Insolvenzgrund der Überschuldung vorliegt.