Die Insolvenzquote ist der prozentuale Anteil, den die Insolvenzgläubiger nach Abschluss des Insolvenzverfahrens aus der Insolvenzmasse erhalten. Die Insolvenzquote errechnet sich aus dem Verhältnis der Insolvenzmasse zur Summe aller Verbindlichkeiten. Sie wird erst am Ende des Verfahrens, wenn alles Vermögen verwertet ist, nach Genehmigung durch das Gericht, ausbezahlt. In besonderen Fällen führt der Insolvenzverwalter eine oder mehrere Abschlagsverteilungen durch, etwa wenn sich das Verfahren nur wegen eines Rechtsstreits noch lange hinziehen wird, aber schon eine große Masse realisiert wurde. Beispiel: Beträgt die Insolvenzmasse (nach Abzug der Verfahrenskosten) EUR 500.000 und stehen ihr Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 5.000.000 gegenüber, so beträgt die Insolvenzquote 1/10 = 10%. Beläuft sich die festgestellte Forderung eines Insolvenzgläubigers auf EUR 20.000, erhält er von dieser Summe 10% = EUR 2.000,00.