Zur Erlangung von Insolvenzgeld muss eine Insolvenzgeldbescheinigung bei der Bundesagentur vorgelegt werden. Hierin bescheinigt der Arbeitgeber bzw. der Insolvenzverwalter das ausstehende Arbeitsentgelt. Der Insolvenzverwalter erstellt die Insolvenzgeldbescheinigungen in der Regel für alle Arbeitnehmer von Amts wegen unaufgefordert. Er übersendet sie direkt an die Bundesagentur für Arbeit.
