Fällig ist eine Leistung in dem Zeitpunkt, in dem der Gläubiger zur Zahlungsaufforderung berechtigt ist. Normalerweise werden Forderungen sofort fällig. Die Bestimmung der Fälligkeit in einem Schuldverhältnis unterliegt jedoch grundsätzlich der freien Vereinbarung der Beteiligten, so dass auch andere Fälligkeitstermine vereinbart werden können. Die Zahlungsverpflichtung und damit die Fälligkeit kann auch verschoben werden, obwohl die Fälligkeit schon eingetreten war. In diesem Fall spricht man von Stundung der Forderung.
