Der Eröffnungsbeschluss ist die gerichtliche Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Liegen die Eröffnungsvoraussetzungen vor, beschließt das Gericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und macht den Beschluss öffentlich im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de bekannt. Im Beschluss werden der Schuldner und der Insolvenzverwalter benannt. Mit dem Eröffnungsbeschluss werden die Gläubiger zur Geltendmachung ihrer Forderungen und Sicherungsrechte (innerhalb einer vorgegebenen Frist) aufgefordert. Mit Rechtskraft des Eröffnungsbeschlusses steht fest, dass der Schuldner insolvent ist.
