Ein Eigenantrag liegt dann vor, wenn der Schuldner selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt, also nicht ein Dritter, dann liegt ein Fremdantrag vor.
Ein Eigenantrag liegt dann vor, wenn der Schuldner selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt, also nicht ein Dritter, dann liegt ein Fremdantrag vor.