Sobald der Insolvenzverwalter die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen hat, also alles Vermögen des Schuldners verwertet ist, erfolgt mit Zustimmung des Insolvenzgerichts die Schlussverteilung. Gleichzeitig wird der Schlusstermin festgesetzt, bei dem durch eine letzte Gläubigerversammlung die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters erörtert wird. Hier können auch letzte Einwände erhoben werden. Nach Durchführung der Schlussverteilung, bei der die Insolvenzquote an die Insolvenzgläubiger verteilt wird, ordnet das Insolvenzgericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens an. Dies wird im Internet öffentlich bekannt gemacht.
