Ja. Die vom Gericht im Eröffnungsbeschluss festgesetzte Frist ist keine Ausschlussfrist. Forderungsanmeldungen, die noch einige Tage vor dem Prüfungstermin bei uns eingehen, versuchen wir trotz Fristablaufs noch in die Tabelle aufzunehmen und mit zu prüfen. Forderungsanmeldungen, die verspätet eingehen, werden in einem besonderen Prüfungstermin zu einem späteren Zeitpunkt geprüft. Hierfür erhebt das Gericht Gebühren i.H.v. aktuell EUR 20,00. Allerdings findet der besondere Prüfungstermin in der Regel erst kurz vor Verfahrensabschluss statt. Es kann also einige Zeit vergehen, bevor Sie das Prüfungsergebnis erfahren.
