Von der Insolvenzantragstellung erfahren Sie nur vom Schuldner selbst oder falls Sie im Rahmen des Eröffnungsverfahrens vom Gericht oder Gutachter um Auskunft gebeten werden. Erst bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder wenn besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet werden, finden Sie die öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Hat Sie das Schuldnerunternehmen dem Insolvenzverwalter als Gläubiger benannt, wird Ihnen der Eröffnungsbeschluss zugestellt. Seit 1.7.2007 wird auch der Beschluss über die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse (§ 26 InsO) im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.
