Nein. Der Bericht wird erst im Berichtstermin erstattet. Zwar wird eine Zusammenfassung des Berichts in der Regel einige Tage vor dem Berichtstermin an das Insolvenzgericht zu dessen Vorbereitung und zur Wahrnehmung dessen Aufsicht übersandt, eine Übersendung an Dritte vor dem Berichtstermin halten wir jedoch nicht für statthaft. Gerne senden wir Ihnen den schriftlichen Bericht nach dem Berichtstermin auf Anforderung zu.