Ja. Selbstverständlich können Sie uns als Gläubiger oder auch als Schuldnerunternehmen bei Gericht als Insolvenzverwalter vorschlagen. Das Gericht wird aber in jedem Fall einen aus seiner Sicht für den konkreten Fall geeigneten Insolvenzverwalter auswählen. Das muss nicht die vorgeschlagene Person sein. Sie sollten in jedem Fall ausführen, welche Beweggründe Ihrem Vorschlag zu Grunde liegen, da derartige Empfehlungen darauf hindeuten können, dass die vorgeschlagene Person gerade nicht die vom Gesetz geforderte Unabhängigkeit mitbringt.