Möglicherweise ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Auch ist denkbar, dass Sie das insolvente Unternehmen (absichtlich oder versehentlich) nicht als Gläubiger aufgeführt hat und Sie uns als Gläubiger gar nicht bekannt sind. Wenn Sie wissen, dass wir als Gutachter, vorl. Insolvenzverwalter oder Insolvenzverwalter eingesetzt wurden, teilen Sie uns einfach mit, dass Sie Gläubiger sind, dann vermerken wir Sie in jedem Fall bereits in unseren Systemen.