Sie werden vom Insolvenzgericht zu jedem Insolvenzantrag angehört. Legen Sie gegenüber dem Gericht (möglichst mit geeigneten Nachweisen) dar, weshalb Sie die betreffende Forderung für unberechtigt erachten. Bestellt das Gericht einen Gutachter oder einen vorläufigen Insolvenzverwalter kooperieren Sie und erläutern Sie Ihre Rechtsansicht. Das Gericht prüft vor seiner Entscheidung über den Insolvenzantrag eingehend, ob ein Insolvenzgrund tatsächlich vorliegt
