MUSIC SUPPORT GROUP/“Deutsche POP“ –
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN („FAQ“)

IN DEN INSOLVENZ(-ANTRAGS-)VERFAHREN ÜBER DAS VERMÖGEN DER

  • music support group GmbH
  • msg Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH
  • msg GmbH & Co. KG
  • UNITED POP Online GmbH

Stand dieser Information: 02.05.2024

(Aktualisierungen: 02.05.2024: Allgemeine Fragen: „Wie ist der formale Stand der Verfahren?“, Löschung der Links zur Gläubigerregistrierung; 26.02.2024: Allgemeine Fragen: „Kann ich Inventar oder andere Gegenstände aus der Insolvenz kaufen?“; 03.02.2024: grundlegende Anpassungen aller Fragen im Hinblick auf die gefundene Auffanglösung mit SAE Institute; 02.02.2024: Allgemeine Fragen: „Wie ist der formale Stand der Verfahren“ (Insolvenzantrag UNITED POP Online GmbH); „Studierende: „Wie ist der aktuelle Stand bei der Suche nach einem neuen Bildungsträger? (Stand: 02.02.2024); 29.01.2024: Allgemeine Fragen: „Wie ist der formale Stand der Verfahren“ (msg GmbH & Co. KG vorl. Insolvenzverwaltung angeordnet); 29.01.2024:  Studierende: „Wie ist der aktuelle Stand bei der Suche nach einem neuen Bildungsträger? (Stand: 29.01.2024)“; 18.01.2024: Studierende: „Wie ist der aktuelle Stand bei der Suche nach einem neuen Bildungsträger? (Stand: 18.01.2024)“; 10.01.2024: Studierende – „Erhalte ich noch Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigungen?“; Studierende – „Kann ich kündigen, obwohl ich meine Ausbildung fortsetzen will?“;  05.01.2024: komplette Überarbeitung; 19.12.2023: Informationen für Arbeitnehmer:innen)

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Studierende), Dozentinnen und Dozenten und Geschäftspartner!

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen, die uns aktuell erreichen, haben wir diese Internetseite eingerichtet. Wir informieren Sie hier über den Stand der Verfahren und beantworten relevante Fragen. Amtliche Bekanntmachungen in den Insolvenzverfahren erfolgen im Internetportal der Länder unter https://insolvenzbekanntmachungen.de.

Allgemeine Fragen

Die music support group-Unternehmensgruppe hat mehrere Geschäftsfelder, darunter die Bildungseinrichtung ‚Akademie Deutsche POP‘, die „filmacademy“, das Verlagshaus „Sonic Media“. Die Unternehmensgruppe gliedert sich auf in die music support group GmbH als Betriebsgesellschaft für Deutschland und Österreich, deren Muttergesellschaft msg Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, die zentrale Verwaltungsaufgaben übernimmt und die zugleich die Muttergesellschaft aller weiteren Auslands-Betriebsgesellschaften ist sowie die msg GmbH & Co. KG als Besitzgesellschaft, in deren Eigentum etwa die Markenrechte stehen.
 
Die music support group GmbH hat am 30.11.2023 Insolvenzantrag beim Amtsgericht München gestellt. Das Insolvenzverfahren wurde mit Beschluss vom 25.04.2024 eröffnet (Geschäftszeichen 1509 IN 3551/23). Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 10.06.2024 bei dem bestellten Insolvenzverwalter Rolf Pohlmann, Unterer Anger 3, 80331 München schriftlich anzumelden. Der Insolvenzverwalter bietet auch die Möglichkeit der Online-Forderungsanmeldung unter https://www.glaeubigerinformation.de/t/10/proceeding-search. 
 
Die msg Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH hat am 08.12.2023 Insolvenzantrag beim Amtsgericht München gestellt. Das Verfahren ist unter dem Geschäftszeichen 1509 IN 3609/23 anhängig. Am 27.12.2023 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Herr Rechtsanwalt Rolf Pohlmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ob und wann das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, ist ungewiss. 
 
Die msg GmbH & Co KG hat am 21.12.2023 Insolvenzantrag beim Amtsgericht München gestellt. Das Verfahren ist unter dem Geschäftszeichen 1509 IN 3784/23 anhängig. Am 29.01.2024 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Herr Rechtsanwalt Rolf Pohlmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Über die Verfahrenseröffnung wird voraussichtlich in den nächsten Monaten entschieden.
 
Die UNITED POP Online GmbH hat am 01.0.2024 Insolvenzantrag beim Amtsgericht München gestellt. Das Verfahren ist unter dem Geschäftszeichen 1509 IN 358/24 anhängig. Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde mit Beschluss vom 24.04.2024 angeordnet und Herr Rechtanwalt Rolf Pohlmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ob und wann das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, ist ungewiss. 

Der operative Geschäftsbetrieb der music support group GmbH und der msg Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH ist seit Anfang Januar 2024 offiziell und endgültig eingestellt. Es ist jedoch mit Vertragsschluss am 02.02.2024 gelungen, eine „Auffanglösung“ für weite Teile des Studienbetriebs zu finden. Das SAE Institute, mit 54 Schulen in 28 Ländern einer der führenden privaten Ausbilder für Medien- und Kreativberufe, übernimmt zum Semesterbeginn im März 2024 den Großteil der Studien- und Ausbildungskurse der DEUTSCHE POP.

Interessierte können sich ab sofort unter https://www.sae.edu/deu/sicher-studieren/ unverbindlich eintragen, wenn sie weitere Informationen über die Fortsetzung und die Konditionen der bisherigen Ausbildung bzw. des bisherigen Studiums haben wollen.

Ja, sämtliches Inventar an den Standorten der ‚Deutsche POP‘ wird über das Industrieverwertungsunternehmen Hämmerle im Rahmen von Online-Auktionen verwertet. Die Online-Auktionen stehen Verbrauchern und gewerblichen Käufern gleichermaßen offen. Die Auktionen starten voraussichtlich Anfang März und zwar jeweils nach Standorten. Die Reihenfolge der Verwertung der Standorte wird das Verwertungsunternehmen vorgeben. .

Das Verwertungsunternehmen wird voraussichtlich auch die Gegenstände verwerten, die nicht im Eigentum der music support group stehen, sondern im Eigentum von Leasing- bzw. Mietkaufgebern; insoweit findet die Verwertung nicht für die music support group, sondern für die jeweiligen Finanzierungsinstitute statt. In diesem Fall erhalten Sie im Rahmen von Zuschlägen ggf. mehrere Zuschlagsrechnungen mit unterschiedlichen Auftraggebern. 

Bitte beachten Sie, dass die Verwertung im Rahmen von Insolvenzauktionen ohne Gewährleistung erfolgt. 

Insolvenzforderungen können erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei dem dann bestellten („endgültigen“) Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Derzeit ist eine Forderungsanmeldung nicht möglich und unwirksam, da die Insolvenzverfahren nicht eröffnet sind, sondern sich nur im Stadium der „vorläufigen Insolvenzverwaltung“ befinden.

Bitte registrieren Sie sich oben auf der Seite im jeweiligen Verfahren (music support group GmbH bzw. msg Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH) als Gläubiger:in. So ist (trotz des derzeit eingeschränkten Zugriffs auf die Daten der Gesellschaften) sichergestellt, dass Ihnen der dann bestellte Insolvenzverwalter den Insolvenzeröffnungsbeschluss und die „Aufforderung zur Anmeldung einer Insolvenzforderung“ zustellt. Sie erhalten dann auch eine „Gläubiger-PIN“, mit der Sie Ihre Forderung unkompliziert auf elektronischem Weg zur Tabelle anmelden können (die Anmeldung kann auch schriftlich erfolgen, auch ohne PIN). Bitte nehmen Sie im derzeitigen Verfahrensstadium Abstand davon, anderweitig ihre Forderungen mitzuteilen oder gar bereits zu belegen. Diese Informationen können wir aufgrund der Vielzahl der Nachrichten nicht verarbeiten. Bereits als „Forderungsanmeldung“ übermittelte Eingaben weise ich als unwirksam zurück. 

Es ist Ihnen unbenommen, Forderungen noch im Mahnverfahren geltend zu machen oder einzuklagen. Aber auch auf titulierte Forderungen kann derzeit angesichts der Insolvenzsituation keine Zahlung geleistet werden. Titulierte zur Tabelle festgestellte Forderungen werden im Insolvenzverfahren gleichermaßen behandelt, wie andere zur Tabelle festgestellte Forderungen. Eine Vollstreckung wegen Ihrer Forderungen gegen die music support group GmbH ist derzeit nicht möglich. Bitte prüfen Sie deshalb sorgfältig und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten, ob Sie Forderungen derzeit noch gerichtlich geltend machen, zumal Ihnen hierdurch weiterer Kostenaufwand enrsteht. 

Der Geschäftsbetrieb der music support group GmbH, zu der auch der Geschäftsbereich des sonic media Verlagshauses gehört, wurde eingestellt. 

Derzeit werden daher keine Zeitschriften mehr produziert und ausgeliefert. Es werden demensprechend für nicht erschienene Zeitschriften weder Abonnement-Entgelte erhoben noch Werbeanzeigen-Entgelte. Für bereits erschiene Zeitschriften bleiben die Forderungen dagegen bestehen. Wenn Sie bereits Vorauszahlungen geleistet haben und die entsprechende Zeitschrift nicht mehr erschienen ist oder nicht alle bereits bezahlten Zeitschriften im Rahmen Ihres Abonnements ausgeliefert wurden, können Sie – nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens – Ihre hieraus entstehenden Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. 

Bitte registrieren Sie sich hierzu oben auf der Seite als Gläubiger:in. So ist (trotz des derzeit eingeschränkten Zugriffs auf die Daten der Gesellschaften) sichergestellt, dass Ihnen der dann bestellte Insolvenzverwalter den Insolvenzeröffnungsbeschluss und die „Aufforderung zur Anmeldung einer Insolvenzforderung“ zustellt.

FRAGEN VON TEILNEHMER:INNEN (STUDIERENDEN)

Sehr geehrte (ehemalige) Teilnehmende und Studierende der Deutsche POP!

Die Einstellung des Studienbetriebs der Akademie Deutsche POP ist für Sie alle ein großer Einschnitt und sowohl ein zeitlicher als auch teilweise ein erheblicher finanzieller Verlust. Wir haben in den vergangenen Wochen daher mit Hochdruck daran gearbeitet, Ihnen eine neue Perspektive für die Fortsetzung Ihrer Ausbildung bzw. Ihres Studiums zu eröffnen.

Ich freue mich, heute positive Neuigkeiten mit Ihnen teilen zu können. Mit dem SAE Institute haben wir eine überaus renommierte Bildungseinrichtung gefunden, die mit ihren 10 bzw. bald 11 Standorten in Deutschland und Österreich und einem umfangreichen Studienangebot der Mehrheit von Ihnen die Möglichkeit bietet, die Ausbildung fortzusetzen. Die entsprechenden Verträge sind bereits unterzeichnet.

Das SAE Institute ist seit über 40 Jahren am Markt aktiv und zählt mit 54 Schulen in 28 Ländern zu den weltweit erfolgreichsten privaten Ausbildern für Medien- und Kreativberufe. Die Standorte verfügen über modernstes technisches Equipment und innovative Räumlichkeiten. Seit Sommer 2022 gehören alle europäischen Standorte zur französischen AD Education Group. AD Education ist einer der größten sowie erfolgreichsten privaten Bildungsanbieter im Kreativsektor in Europa und genießt höchstes Ansehen.

Viele der bisherigen Ausbildungen der Deutsche POP sind mit den Studienangeboten des SAE Institute kompatibel. Das ermöglicht es vielen von Ihnen, nahtlos in diese Studiengänge einzusteigen und ggfs. auch später mit einem Bachelor abzuschließen. Weitere Ausbildungsgänge der Deutsche POP werden nun vom SAE Institute übernommen, wie beispielsweise Synchronsprecher, Foto-/Mediendesigner, Moderator, Grafikdesigner oder Fotodesigner. Das SAE Institute arbeitet bereits intensiv daran, seine Kapazitäten zu erweitern und diese Kurse, möglichst mit den bekannten Inhalten und Lehrkräften, bereits ab März 2024 an allen Standorten anzubieten.

Um Ihnen die Fortsetzung Ihrer Ausbildung zu erleichtern, hat das SAE Institute kurzfristig ein umfassendes „Hilfspaket“ für Studierende der Deutsche POP geschnürt. Dieses beinhaltet:

  • vergünstigte Kursgebühren,
  • Entfall einer erneuten Einschreibegebühr,
  • kostenlose Anerkennung von Vorleistungen beim Quereinstieg in SAE-Studiengänge sowie die bestmögliche Anerkennung bereits erbrachter Leistungen, um Ihren Zeitverlust so gering wie möglich zu halten,
  • den kostenfreien Zugang zu Inhalten aus vorangegangenen Modulen des passenden SAE-Studienganges,
  • zusätzliche Nachlässe auf die Kursgebühren für sogenannte „Härtefälle“. Dazu zählen Studierende, welche ihre Kurse bei der Deutsche POP komplett im Voraus gezahlt und mit einem Bankdarlehen finanziert haben.
  • einen Bildungsfond, welcher nach dem umgekehrten Generationenprinzip eine Förderung von bis zu 100% der Kursgebühren ermöglicht.

Nähere Informationen zu den Konditionen bieten die lokalen Teams der jeweiligen SAE-Standorte.

Die überwiegende Mehrheit von Ihnen erhält mit diesem Schritt eine Perspektive, das Studium fortzuführen und zum Abschluss zu bringen. Wohlgleich ist uns bewusst, dass wir nicht allen von Ihnen helfen können, da nicht sämtliche Studienangebote der Deutsche POP ab sofort am SAE Institute angeboten werden können.

Ich möchte Sie der guten Ordnung halber darauf hinweisen, dass die Übernahme bestehender Studienangebote durch das SAE Institute nicht gleichbedeutend mit einem Unternehmenskauf oder der Fortführung des Betriebes der Deutsche POP ist. Das SAE Institute tritt somit in keine Rechtsnachfolge ein und kann auch keine finanziellen oder vertraglichen Verpflichtungen der Deutsche POP übernehmen bzw. erfüllen. Jeder von Ihnen muss einen neuen Ausbildungsvertrag mit dem SAE Institute schließen, sofern das SAE Institute eine passende Lösung für Sie bietet.

In Kürze werden Sie diesbezüglich direkt vom SAE Institute kontaktiert. Interessierte können sich zudem schon jetzt auf folgender Website unverbindlich eintragen: https://www.sae.edu/deu/sicher-studieren/

Ich habe Ihnen zugesagt, dass mir eine gute Lösung zur Fortsetzung Ihres Studiums sehr am Herzen liegt. Ich kann Ihnen versichern, dass sich das SAE Institute sehr herzlich und überaus engagiert um ein gutes Angebot für Sie bemüht hat. Auch wenn das SAE Institute nicht für jeden von Ihnen eine perfekte Lösung sein mag, bin ich absolut davon überzeugt, Ihnen mit dem SAE Institute die in dieser schwierigen Situation beste Lösung anbieten zu können.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Fortsetzung Ihrer Ausbildung!

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Pohlmann
Vorl. Insolvenzverwalter

Der Geschäftsbetrieb der music support group GmbH, zu der auch die „Deutsche POP“ gehört, wurde aufgrund der eingetretenen Insolvenzsituation offiziell eingestellt. Die music support group GmbH kann deshalb seit Januar 2024 keine Kurs- und Studienprogramme mehr anbieten.

Wir haben mit Hochdruck daran gearbeitet, Lösungen zu finden, damit Sie Ihre Kurse und Ihr Studium weiterführen und zum Abschluss bringen können.

Es ist zum 02.02.2024 gelungen, eine „Auffanglösung“ für weite Teile des Studienbetriebs zu finden. Das SAE Institute, mit 54 Schulen in 28 Ländern einer der führenden privaten Ausbilder für Medien- und Kreativberufe, übernimmt zum Semesterbeginn im März 2024 den Großteil der Studien- und Ausbildungskurse der DEUTSCHE POP (siehe auch -> „Wie ist der aktuelle Stand bei der Suche nach einem neuen Bildungsträger?“)

Interessierte können sich ab sofort unter https://www.sae.edu/deu/sicher-studieren/ unverbindlich eintragen, wenn sie weitere Informationen über die Fortsetzung und die Konditionen der bisherigen Ausbildung bzw. des bisherigen Studiums haben wollen.

Die music support group GmbH, die die deutschen und den österreichischen Standort der „Deutsche POP“ betrieben hat, ist offensichtlich zahlungsunfähig. Das bedeutet, dass nicht mehr genügend Mittel vorhanden sind, um alle fälligen Verbindlichkeiten zu bedienen; dies schon ohne die Rückforderungsansprüche der Teilnehmenden/Studierenden wegen vorausbezahlter Kurs-/Studienentgelte.

Genau dies macht die Insolvenzsituation aus und machte die Einleitung eines Insolvenzverfahrens erforderlich. Rückzahlungen auf Insolvenzforderungen dürfen und können deshalb nicht erfolgen.

Aufgabe des künftigen Insolvenzverwalters ist es (derzeit bin ich nur vorläufiger Insolvenzverwalter, weil über die Verfahrenseröffnung noch gar nicht entschieden ist), alles verwertbare Vermögen der Gesellschaft zu verwerten und zu sammeln und dann gleichmäßig bei Verfahrensabschluss auf alle Insolvenzforderungen zu verteilen. Alle Insolvenzgläubiger (z.B. Vermieter, Fiskus, Studierende) stehen gleichberechtigt nebeneinander und erhalten alle dieselbe Insolvenzquote. Wie hoch diese Insolvenzquote ausfallen wird, kann heute naturgemäß noch nicht beurteilt werden. Auch wann es zur Auszahlung der Insolvenzquote kommt, kann nicht abgeschätzt werden. Im Durchschnitt dauern Unternehmensinsolvenzverfahren drei bis vier Jahre ab ihrer Eröffnung.

Mir ist bewusst, dass das sehr schlechte Nachrichten für viele Studierende sind, da mitunter sämtliches Erspartes, auch von Angehörigen, zur Finanzierung der Ausbildung oder des Studiums aufgewandt wurde oder Kredite aufgenommen wurden und die Kredite nun weiter abbezahlt werden müssen. Wie im Abschnitt „Kann ich meine Ausbildung bzw. mein Studium fortsetzen und zum Abschluss bringen?“ beschrieben, bemühen wir uns derzeit nach Kräften, Lösungen zu finden, die eine Fortsetzung der Ausbildung bzw. des Studiums und deren/dessen Abschluss ermöglichen. Ich lege dabei auch einen Schwerpunkt darauf, Optionen zu finden, die für „Vorauszahler“ sozialverträgliche Lösungen anbieten, beispielsweise erheblich reduzierte Ausbildungs-/Studien-Entgelte. Wenn Sie hierzu weitere Informationen wünschen, registrieren Sie sich bitte oben auf der Seite unter „Studierenden-Registrierung“, damit ich Sie mit entsprechenden Informationen versorgen kann, sobald es Neuigkeiten gibt.

Wenn Sie Rückzahlungsansprüche gegen die music support group GmbH haben, sind Sie Insolvenzgläubiger. Bitte registrieren Sie sich oben auf der Seite in diesem Fall als Gläubiger:in, damit im Falle der Verfahrenseröffnung sichergestellt ist, dass Ihnen der Insolvenzeröffnungsbeschluss und die „Aufforderung zur Anmeldung einer Insolvenzforderung“ zugestellt werden. Bitte nehmen Sie im derzeitigen Verfahrensstadium Abstand davon, anderweitig ihre Forderungen mitzuteilen oder gar bereits zu belegen. Diese Informationen können wir aufgrund der Vielzahl der Nachrichten nicht verarbeiten. Bereits als „Forderungsanmeldung“ übermittelte Eingaben weise ich als unwirksam zurück. 

Ja, infolge der Betriebseinstellung des Akademiebetriebs können Sie den mit der music support group GmbH geschlossenen Ausbildungs-/Studienvertrag außerordentlich kündigen. Die Kündigung richten Sie bitte per Post an die Zentrale in der Perchtinger Str. 8, 81379 München. Zusätzlich bittet das Abwicklungsteam der Gesellschaft eine Kopie per E-Mail an student-support[at]united-pop.com mit dem Betreff „Sonderkündigung“ zu schicken. Ob eine Kündigung für Sie individuell erforderlich und zweckmäßig ist, wollen Sie bitte selbst prüfen. Bitte beachten Sie auch den nachfolgenden Punkt „Muss ich derzeit meine Kurs-/Studiengebühren weiter bezahlen?“.

Die music support group GmbH kann Ihre Ausbildung bzw. Ihr Studium aufgrund der Betriebseinstellung nicht fortsetzen. Sie haben insoweit ein Sonderkündigungsrecht. Unabhängig hiervon ist es zum 02.02.2024 gelungen, mit dem SAE Institute einen neuen Bildungsträger zu finden, der den Großteil der bisherigen Ausbildungs- und Studienangebote der DEUTSCHE POP ab März 2024 fortsetzen wird. Das SAE Institute wird Ihnen ein Angebot machen, ob und zu welchen Konditionen Sie Ihre Ausbildung bzw. Ihr Studium fortsetzen und zum Abschluss bringen können, unabhängig davon, ob Sie ihren Ausbildungsvertrag mit der DEUTSCHE POP gekündigt haben, oder nicht. Sie können dann entscheiden, ob Sie dieses Angebot annehmen. Es handelt sich rechtlich um einen gänzlich neuen Vertrag. 

Nein. Unabhängig davon, ob Sie den bestehenden Ausbildungsvertrag mit der „Deutsche POP“ gekündigt haben, haben Sie infolge der Betriebseinstellung ein Zurückbehaltungsrecht betreffend Ihrer Kurs-/Studiengebühren für noch nicht erbrachte Leistungen. Die music support group GmbH und ich als vorläufiger Insolvenzverwalter werden auch keine Zahlungen mehr im Lastschriftverfahren einziehen. Bitte beachten Sie, dass gleichwohl weiterhin geleistete Zahlungen nur als Insolvenzforderung zurückgefordert werden können, also durch Anmeldung zur Insolvenztabelle nach Verfahrenseröffnung.

Seitens der Deutsche Pop bereits erbrachte Leistungen in zurückliegenden Monaten bis Dezember 2023 müssen Sie dagegen bezahlen, soweit noch nicht erfolgt. Zahlungen leisten Sie bitte nur noch auf die Ihnen bereits mitgeteilte Bankverbindung des Verfahrenskontos bei der UniCredit Bank AG (IBAN DE87 7002 0270 0041 6941 22).

Das ist leider nicht möglich. Es ist jedoch gelungen, eine „Auffanglösung“ für weite Teile des Studienbetriebs zu finden. Das SAE Institute übernimmt zum Semesterbeginn im März 2024 den Großteil der Studien- und Ausbildungskurse der DEUTSCHE POP. Im Zuge der entsprechenden Vereinbarungen wurde der gesamte Ausbildungs-„Content“ an das SAE Institute verkauft und übertragen, soweit er im Eigentum der DEUTSCHE POP stand, so dass die allermeisten Teilnehmer künftig beim SAE Institute ihre Ausbildung mit den bisherigen Skripten und digitalen Kursinhalten fortsetzen und zum Abschluss bringen können.

Interessierte können sich ab sofort unter https://www.sae.edu/deu/sicher-studieren/ unverbindlich eintragen, wenn sie weitere Informationen über die Fortsetzung und die Konditionen der bisherigen Ausbildung bzw. des bisherigen Studiums haben wollen.

Die music support group GmbH hat aktuell (bis auf ein vierköpfiges Abwicklungsteam) keine Mitarbeitenden mehr. Es gibt niemanden bei der music support group GmbH der noch Ausbildungs- oder Prüfungsnachweise, Zertifikate etc. ausstellen kann. Uns ist bewusst, dass das eine völlig unbefriedigende Auskunft ist. Wir empfehlen, alle vorhandenen Nachweise, Leistungsnachweise, Prüfungsanmeldungen und dgl. zu sammeln und auf dieser Basis zu versuchen, die Ausbildung oder die Prüfung zu dokumentieren. Gegebenenfalls können auch die verantwortlichen Dozenten, soweit Kontakt zu diesen besteht, auf freiwilliger Basis noch entsprechende (formlose) Bescheinigungen ausstellen.

Wie bekannt, ist es gelungen, eine „Auffanglösung“ für weite Teile des Studienbetriebs zu finden. Das SAE Institute, mit 54 Schulen in 28 Ländern einer der führenden privaten Ausbilder für Medien- und Kreativberufe, übernimmt zum Semesterbeginn im März 2024 den Großteil der Studien- und Ausbildungskurse der DEUTSCHE POP.

Wir bemühen uns derzeit, dass das SAE Institute die erforderlichen Daten und Auskünfte erhält, soweit die betreffenden Teilnehmenden bzw. Studierenden der Übertragung dieser Daten ausdrücklich zustimmen, wozu Sie gesondert angefragt werden, soweit Sie bei SAE Institute Ihre Ausbildung fortsetzen werden.

FRAGEN VON DOZENT:INNEN UND FREIEN MITARBEITENDEN

Ihre Ansprüche wegen offener Honorierungen für die Zeit vor dem 07.12.2023 sind Insolvenzforderungen.

Insolvenzforderungen können erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei dem dann bestellten („endgültigen“) Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Derzeit ist eine Forderungsanmeldung nicht möglich und unwirksam, da die Insolvenzverfahren nicht eröffnet sind, sondern sich nur im Stadium der „vorläufigen Insolvenzverwaltung“ befinden.

Bitte registrieren Sie sich oben auf der Seite als Gläubiger:in. So ist (trotz des derzeit eingeschränkten Zugriffs auf die Daten der Gesellschaften) sichergestellt, dass Ihnen der dann bestellte Insolvenzverwalter den Insolvenzeröffnungsbeschluss und die „Aufforderung zur Anmeldung einer Insolvenzforderung“ zustellt. Bitte nehmen Sie im derzeitigen Verfahrensstadium Abstand davon, anderweitig ihre Forderungen mitzuteilen oder gar bereits zu belegen. Diese Informationen können wir aufgrund der Vielzahl der Nachrichten nicht verarbeiten.

Für die Unterrichtsleistungen der Dozent:innen im Zeitraum 07.12.2023 mit 29.12.2023 hatte ich als vorläufiger Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 07.12.2023 Zahlungszusage erteilt, aber darauf hingewiesen, dass die Zahlungen, abhängig von der Liquidität, noch Zeit in Anspruch nehmen können. Wir werden die entsprechenden Leistungen nun abrechnen und Ihre Zahlungen für diesen Zeitraum so schnell als möglich anweisen, gerade auch weil Sie
schon in den Vormonaten ganz erhebliche Verluste zu verzeichnen hatten.

Sofern Sie Ihre Leistungen für diesen Zeitraum bereits über das Online-System der music support group GmbH erfasst haben, müssen Sie derzeit nichts weiter veranlassen. Bitte melden Sie sich nur, wenn Sie bis 15.02.2024 noch keine Zahlung erhalten haben. Wenn Sie Ihren Honoraraufwand für diesen Zeitraum noch nicht online erfasst haben sollten, holen Sie das bitte baldmöglichst nach. Sollte das Abrechnungssystem nicht zugänglich sein, reichen Sie Ihre Rechnung mit entsprechender Aufstellung Ihrer Leistungen bitte umgehend per Post bei der music support group GmbH (Perchtinger Str. 8, 81379 München) ein.

Nein, das ist nicht möglich.

Mit Ihren rückständigen Forderungen sind Sie Insolvenzgläubiger. Das Gesetz regelt insoweit die Befriedigung der Ansprüche. Eine „Aufrechnung“ oder Überlassung von Inventar gegen Forderungen würde dem Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz widersprechen. Ungeachtet dessen ist die music support group GmbH hinsichtlich der allermeisten Inventar-Gegenstände gar nicht Eigentümerin (siehe auch oben: „Kann ich Inventar oder andere Gegenstände aus der Insolvenzmasse kaufen?“)

Auch ein Individualvergleich – Zahlung eines Teilbetrags gegen Erlass der Restforderung – ist im Insolvenzverfahren in dieser Form nicht möglich.

Wie bekannt, konnte mit Vertragsschluss am 02.02.2024 für den Großteil der ehemaligen Teilnehmenden und Studierenden der DEUTSCHE POP eine Auffanglösung gefunden werden. Das SAE Institute, einer der führenden privaten Bildungsanbieter im Kreativsektor, wird den Großteil des bisherigen Ausbildungsangebots mit den bisherigen Kursen an seinen aktuell zehn Standorten in Deutschland fortsetzen. Ziel ist es, den Teilnehmenden/Studierenden zum Semesterbeginn im März 2024 einen nahtlosen und möglichst reibungslosen Wiedereinstieg in das unterbrochene Ausbildungsprogramm zu ermöglichen. Das SAE Institute hat deshalb großes Interesse, die Dozentinnen und Dozenten, die bislang für die DEUTSCHE POP tätig waren, für sich zu akquirieren und bei SAE Institute unter Vertrag zu nehmen, soweit die entsprechenden Studien- und Ausbildungsangebote nicht bereits mit dem aktuellen Dozenten-Team abgedeckt werden können. Über weitere Details informiere ich Sie gesondert per E-Mail unter den bei der DEUTSCHE POP hinterlegten Kontakt-Informationen.

FRAGEN VON ARBEITNEHMER:INNEN

Arbeitnehmer:innen der music support group GmbH und der msg Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH mit Beschäftigungsort in Deutschland erwerben mit Verfahrenseröffnung (oder Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse) nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen Anspruch auf Insolvenzgeld für die vorausgegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses (§ 165 Sozialgesetzbuch III – SGB III -).

Solange über die Insolvenzeröffnung noch nicht entschieden ist, besteht nach Maßgabe von § 168 SGB III die Möglichkeit, einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld zu erhalten. Wann über die Verfahrenseröffnung in den hier gegenständlichen Verfahren entschieden wird, ist derzeit noch nicht absehbar. 

Da der Insolvenzgeldanspruch für maximal die „vorangegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses“ besteht, fallen Arbeitnehmer:innen, die seit Oktober 2023 kein Gehalt erhalten haben, mit jedem Tag, den sie im Januar 2024 noch bei der msg beschäftigt sind, Tag für Tag für Oktober 2023 aus dem Insolvenzgeld-Anspruchszeitraum heraus. Wer also beispielsweise am 15.01.2024 noch bei der music support group GmbH beschäftigt ist, hat für den Zeitraum 01.10.-14.10.2023 keinen Anspruch mehr auf Insolvenzgeld, sondern kann diese offenen Gehaltsansprüche nur noch – wie jeder andere Gläubiger – nach Verfahrenseröffnung als Insolvenzgläubiger zur Insolvenztabelle anmelden und wird dann mit der Insolvenzquote bedient. Deshalb sollte jede:r betroffene Arbeitnehmer:in prüfen, ob er das Arbeitsverhältnis selbst außerordentlich aufgrund der Gehaltsrückstände kündigt. Wichtig ist, sich mit Ausspruch der Eigenkündigung bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend zu melden, um keine Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld zu riskieren. Kündigt die Arbeitsagentur eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld wegen der Eigenkündigung an, sollte darauf hingewiesen werden, dass die Eigenkündigung arbeitgeberseitig wegen schwerwiegendem Verstoß gegen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (keine Gehaltszahlung seit Monaten) veranlasst war.

Für Arbeitnehmer in Österreich geltend abweichende Regelungen. In Österreich wird aus dem Insolvenz-Entgelt für die Dauer von maximal sechs Monaten vor Verfahrenseröffnung gewährt. Nähere Informationen erteilt die Arbeiterkammer Wien, die auch telefonisch für Rückfragen zur Verfügung steht (+43 1 501 65 1342).

Bei der music support group GmbH wurde ein kleines Abwicklungsteam eingerichtet, um die dringendsten Abwicklungsarbeiten zu erledigen. Das Team musste kleiner ausfallen, als angestrebt, weil die finanzielle Lage eine größere Ausgestaltung nicht zuließ. Das Abwicklungsteam ist bemüht, die notwendigen Arbeitspapiere und Bescheinigungen so schnell als möglich, in Zusammenarbeit mit dem bisher bereits tätigen externen Lohnbüro, zu erstellen und den vormaligen Arbeitnehmer:innen zu übersenden. 

Generell gilt: Derzeit können noch keine Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Forderungsanmeldungen sind erst ab Verfahrenseröffnung bei dem dann bestellten („endgültigen“) Insolvenzverwalter möglich und wirksam. 

Offene Gehaltsforderungen, die durch das Insolvenzgeld abgedeckt sind, dürfen Sie, soweit Sie Insolvenzgeld beanspruchen, nicht zur Tabelle anmelden. Sie haben insoweit ja keinen Ausfall. Ihr offener Gehaltsanspruch geht durch Auszahlung des Insolvenzgeldes kraft Gesetz auf die Bundesagentur für Arbeit über, die diesen Anspruch im Insolvenzverfahren anmelden wird.