Eine zur Tabelle festgestellte Forderung wirkt wie ein rechtskräftiges Urteil. Entsprechend streng muss der Verwalter die Forderung prüfen. Dabei hat er die Prüfung anhand der mit der Forderungsanmeldung eingereichten Nachweisurkunden vorzunehmen. Andere Unterlagen, etwa aus dem Schuldnerunternehmen selbst, kann der Insolvenzverwalter in der Regel nicht berücksichtigen. Der Forderungsanmeldung sollten deshalb alle zum Nachweis der geltend gemachten Forderung relevanten Unterlagen beigefügt werden. Häufig werden – etwa für Lieferungen oder Dienstleistungen – nur Rechnungen beigefügt. Eine Rechnung ist jedoch verständlicherweise kein Nachweis für eine Forderung. Hier bedarf es beispielsweise der Vertragsunterlagen, unterzeichneter Lieferscheine oder Stundennachweise etc. Bitte haben Sie Verständnis für den Prüfungsmaßstab. Er liegt letztlich auch in Ihrem Interesse, weil nur auf die berechtigten Forderungen eine Quote entfällt.