Die Verfahrenskosten setzen sich aus den Gerichtsgebühren, der Vergütung für den Insolvenzverwalter und der etwaigen Vergütung für die Mitglieder eines Gläubigerausschusses (soweit gebildet) zusammen. Sowohl die Höhe der Gerichtsgebühren, als auch die der Verwaltervergütung bestimmen sich letztlich nach dem Wert der während des gesamten Verfahrens realisierten Insolvenzmasse. Die Gerichtsgebühren belaufen sich auf mindestens EUR 75,00 (bei Eigeninsolvenzanträgen) bzw. EUR 225,00 (bei Fremdanträgen). Hinzu kommen noch die Auslagen des Gerichts, z.B. für ein Sachverständigengutachten oder Veröffentlichungskosten. Die Verwaltervergütung beläuft sich auf mindestens EUR 1.000,00 (netto) zzgl. Auslagen. Die Verwaltervergütung ist im Übrigen regressiv, d.h. der Anteil aus der Insolvenzmasse, der auf die Verwaltervergütung entfällt, wird prozentual geringer, je höher die Masse ist. So entfallen beispielsweise 40% der ersten 35.000,00 Euro der Insolvenzmasse auf die Verwaltervergütung, während etwa von einer Masse von über 35,0 Mio. noch 1,1% auf die Verwaltervergütung entfallen.
