In geeigneten Fällen beraten wir Unternehmen zu den Themen Restrukturierung und Insolvenz. Unser ausdrücklicher Fokus liegt dabei auf den Themen Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren, präventive Restrukturierung und Insolvenzplan.

Über die genannten Themenfelder hinaus erbringen wir keine individuelle Beratung, da wir im Übrigen ausschließlich als Insolvenzverwalter und -gutachter sowie als Sachwalter in Verfahren mit (beantragter) Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) tätig sind. In geeigneten Fällen können wir Sie jedoch gerne im Vorfeld einer Insolvenzantragstellung in allgemeiner Form über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens und dessen Folgen beraten.