Verfahrensbevollmächtigter ist, wenn ein Gläubiger (oder auch der Schuldner) mit der Wahrnehmung seiner Rechte und Interessen im Verfahren bevollmächtigt. In aller Regel ist das ein Rechtsanwalt.
Verfahrensbevollmächtigter ist, wenn ein Gläubiger (oder auch der Schuldner) mit der Wahrnehmung seiner Rechte und Interessen im Verfahren bevollmächtigt. In aller Regel ist das ein Rechtsanwalt.