Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) wurde von verschiedenen Verbänden zur Insolvenzsicherung nach dem Gesetz zur Verbesserung der Betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) am 1. Januar 1975 gegründet. Aufgabe des PSVaG ist es, Mitarbeitern und Rentnern von Unternehmen, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften und die laufenden Renten zu sichern.
