Gesamtschuldner ist jeder, der die Erbringung einer Leistung zusammen mit anderen schuldet. Alle haften für alles, aber auch jeder Einzelne haftet für alles. Der Gläubiger kann die Leistung nach seinem Belieben ganz oder zum Teil von jedem einzelnen der Gesamtschuldner fordern, bis sie vollständig erfüllt ist.
