Der Berichtstermin ist in der Regel die erste Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren. Er wird vom Gericht im Eröffnungsbeschluss terminiert. Der Berichtstermin dient u.a. der Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (insbesondere: Stilllegung oder Fortführung des Unternehmens) und über die Verwertung der Insolvenzmasse. Der Berichtstermin soll vom Gericht nicht früher als 6 Wochen und nicht später als 3 Monate nach Eröffnung des Verfahrens angesetzt werden. Er wird im Internet veröffentlicht (www.insolvenzbekanntmachungen.de). In der Regel wird der Berichtstermin mit dem nachfolgenden >Prüfungstermin verbunden. Der Termin findet vor dem Insolvenzgericht statt. Er ist nicht öffentlich und steht daher nur den Verfahrensbeteiligten, also dem Insolvenzverwalter, dem Schuldner und den Insolvenzgläubigern offen. In kleineren Verfahren wird das Verfahren i.d.R. schriftlich durchgeführt, so dass es kein Berichtstermin anberaumt wird.
