Leitbild.

Pohlmann Hofmann Insolvenzverwalter soll der Massstab sein,
nach dem man hervorragende Insolvenzverwaltung beurteilt.

Unsere Kanzleigrundsätze leiten uns in unserer täglichen Arbeit, indem sie uns als Werterahmen dienen. Gleichzeitig bringen wir mit unserem Leitbild unsere eigene Kanzleipersönlichkeit zum Ausdruck und heben uns damit von anderen Insolvenzverwaltern ab.

 

    Nr. 1: »Unabhängig«.

    Ebenso wie das Gericht muss der Insolvenzverwalter sein Amt unabhängig und neutral im Interesse der Gesamtheit der Gläubiger ausüben. Er ist den Gläubigerorganen (Gläubigerausschuss, Gläubigerversammlung) zur Rechenschaft verpflichtet und untersteht der Aufsicht des Gerichts. Wir sind der Meinung, dass anwaltliche Beratung Dritter und die Übernahme von Insolvenzverwaltungen zu Interessenkonflikten führen kann. Daher sind wir für Dritte nicht beratend tätig. So können wir Abhängigkeiten effektiv ausschließen. Selbstverständlich sind wir auch nicht - weder direkt noch mittelbar - an Unternehmen beteiligt, die wir als Insolvenzverwalter mit Dienstleistungen beauftragen. Auch das stellt unsere Unabhängigkeit sicher.

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