Unsere Imagewerbung.

Jedes Unternehmen ist individuell, hat seine eigene Geschichte, seine ganz besondere Entwicklung, seine eigenen Höhen und Tiefen, seine Chancen, seinen Charakter und seine Charaktere und seine Geschäftsbeziehungen. Ebenso individuell ist auch eine Unternehmensinsolvenz. Deshalb gibt es auch kein Patentrezept für eine perfekte Insolvenzabwicklung. Und deshalb lässt sich die Qualität der Insolvenzverwaltung oft auch nur schwer messen und vergleichen. Hauptziel des Insolvenzverfahrens als Vollstreckungsverfahren aber ist die bestmögliche Gläubigerbefriedigung. Und die hieraus resultierenden Zahlen lassen sich berechnen und auch vergleichen.

Das haben wir gemacht:

Wir haben alle Insolvenzverfahren seit Gründung unserer Kanzlei zusammengestellt und alle Unternehmensinsolvenzverfahren *) die bis zum 31.05.2011 abgeschlossen wurden, analysiert. Dabei haben wir zunächst festgestellt, dass wir in über 93% aller von uns abgewickelten Verfahren tatsächlich eine Schlussverteilung an die Gläubiger vorgenommen haben. Lediglich in weniger als 7% der Fälle konnte wegen Massearmut oder Masseunzulänglichkeit keine reguläre Schlussverteilung an die Insolvenzgläubiger stattfinden. Nach einer Studie des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung, das von der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein Westfalen als Stiftung gegründet wurde, können im Bundesdurchschnitt lediglich in 37% aller Unternehmensinsolvenzen echte Quotenzahlungen an die Gläubiger erfolgen (IfM-Materialien Nr. 186, Juni 2009). Nach derselben Studie beträgt die durchschnittliche Insolvenzquote in Unternehmensinsolvenzverfahren im Bundesdurchschnitt 3,6%. Das bedeutet, dass im Durchschnitt ein (unbesicherter) Insolvenzgläubiger je 100 Euro festgestellte Forderung in Deutschland nur EUR 3,60 erhält. Demgegenüber liegt die Befriedigungsquote in den von uns abgewickelten Insolvenzverfahren bis dato im Durchschnitt bei 19,1% und zwar (ebenso wie in der Erhebung des IfM) unter Berücksichtigung auch der Verfahren, in denen gar keine Schlussverteilung möglich war.

Wir arbeiten daran, dieses Ergebnis weiter zu verbessern. So wie wir auch stetig unserer Prozessabläufe auf Verbesserungspotential überprüfen und entsprechend optimieren. Der Vergleich mit den Durchschnittszahlen aus Deutschland zeigt uns aber, dass wir schon jetzt stolz auf dieses Ergebnis sein können. Deshalb haben wir es zum Gegenstand unserer Imagewerbung gemacht.

Gleichwohl soll auch an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass unsere Kanzlei noch relativ jung ist. Mit der ersten Insolvenzvewaltung wurden wir Anfang 2006 betraut. Wir müssen daher auch in der Zukunft genau darauf achten, wie repräsentativ unsere Erhebung ist und wie sich die durchschnittliche Befriedigungsquote in den von uns betreuten Insolvenzverfahren auf Dauer weiter entwickelt.

*) Gesellschaftsinsolvenzen und Insolvenz über das Vermögen juristischer Personen sowie über das Vermögen natürlicher Personen, die im Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung unternehmerisch tätig waren.

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